Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Kurse unserer Mitgliedseinrichtungen. Beim Click auf die Details einer Veranstaltung werden Sie auf die webseite der durchführenden Einrichtung gelenkt. Dort können Sie sich anmelden. Die dortigen Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen können Ihnen auch weitere Informationen liefern.
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. B26-135110-40). Termine: 22.06. - 27.06.2026, jeweils von 07:30 - 14:00 Uhr. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Der Kurs findet immer sonntags statt. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Wochenendseminar - Online- und Präsenzunterricht im Wechsel Der Lehrgang umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und findet in der Regel samstags von 07:30 - 14:00 Uhr und sonntags von 09:00 - 15:30 Uhr statt und vom 06.12. - 110.12.2027 (Kompaktwoche), täglich von 07:30 - 14:00 Uhr. Die Kompaktwoche ist als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz unter VA-Nr. B26-135114-50 anerkannt. Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum Teil III des Meisterlehrganges vor. Innerhalb des Kurses ist der Erwerb des Zertifikats zum geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (Hwk) möglich. Die Prüfung gliedert sich in drei Handlungsbereiche und einen Wahlpflichthandlungsbereich. Handlungsbereiche sind: · Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, · Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten, · Unternehmensführungsstrategien entwickeln Wahlpflichthandlungsbereiche sind: · Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, · Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, · Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen, · Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: · eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder · eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Zielgruppe: Berufstätige aus dem Bereich Kunststoff/Kautschuk, die einen beruflichen Aufstieg beabsichtigen. Voraussetzung: Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: (1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Handlungsspezifische Qualifikationen: 1. Das Ablegen des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz (1) Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. Spätestens zur Prüfung zu den Handlungsspezifischen Qualifikationen muss der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AdA) durch Prüfung nachgewiesen worden sein. Ziele: Dieser Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff/Kautschuk. A. Ausbildung der Ausbilder (AdA) Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen B. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ) Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten C. Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) 1. Handlungsbereich Kunststofftechnik Betriebstechnik Werkstoffe Produktionsprozesse Wahlpflichtschwerpunkte: a. Bearbeitungstechnik b. Verarbeitungstechnik c. Kautschuktechnik oder d. Faserverbundtechnik 2. Handlungsbereich Organisation Betriebliches Kostenwesen Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 3. Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung Personalentwicklung Qualitätsmanagement
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. -B26-135110-40. Termine: 13.12. - 18.12.27, jeweils 07:30 - 14:00 Uhr. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: ·Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen ·Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken ·Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr