Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen beschäftigt häufig die Fragen „Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Fällt das geerbte Vermögen oder der Pflichtteil sofort an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe?“ In diesem Vortrag werden die Besonderheiten des sogenannten „Behinderten- und Bedürftigentestaments“ erläutert. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Testament, dessen Gestaltung durch höchst richterliche Rechtsprechung abgesichert ist. Durch ein „Behindertentestament“ können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen auch nach dem Ableben von Eltern oder anderer Personen über das Niveau der Sozialhilfe hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt damit erhalten und fällt nicht an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. Dies gilt auch dann, wenn größere Vermögen vererbt werden. In diesem Vortrag werden die einzelnen erforderlichen Bestandteile eines „Behindertentestaments“ erläutert. Auch werden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge angesprochen. Wenn Eltern ein „Behindertentestament“ errichten, ist es wichtig, dass sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils konkrete Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden, worauf im Vortrag eingegangen wird. Bei richtiger Gestaltung sorgt das „Behindertentestament“ dafür, dass ein Erbe mit Behinderung durch das geerbte Vermögen über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt wird und damit ein zumindest finanziell besseres Leben führen kann, da ein Zugriff des staatlichen Leistungsträgers nicht möglich ist. Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.
Erbrechtliche Angelegenheiten erweisen sich immer wieder als äußerst komplex, sodass Laien mitunter Probleme haben, diese alleine zu bewältigen. Vererben - das wird ein Thema nach dem Tod eines nahen Angehörigen oder einer nahestehenden Person. Nach der gesamten Abwicklung der Formalitäten sollte man umgehend mit der Suche nach einem Testament oder einem Erbvertrag beginnen. Der letzte Wille könnte eventuell Hinweise enthalten, wie der verstorbene Mensch bestattet werden möchte.Testament, Erbvertrag oder eine Schenkung zu Lebzeiten? Eine Regelung muss getroffen werden. Insbesondere künftige Erblasser sollten sich intensiv mit dem Thema Erbrecht auseinandersetzen, um anschließend ein korrektes und bestandskräftiges Testament errichten zu können. Ist dies der Fall, ist es besonders wichtig, dass man sich mit den Besonderheiten der Testaments-Erstellung auskennt, um Fehler zu vermeiden. Schließlich kann eine falsche Formulierung dazu führen, dass zumindest ein Teil der letztwilligen Verfügung nicht korrekt ausgelegt oder gar für unwirksam erklärt wird. Da man sich selbst als Erblasser bei Eintritt der Erbschaft nicht mehr äußern kann, schließlich weilt man dann nicht mehr unter den Lebenden, muss der Inhalt des Testaments juristisch einwandfrei und zudem unmissverständlich sein.
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patienten- verfügung. Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen Andere für einen entscheiden müssen. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.