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Recht

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Was bedeutet ein verantwortlicher Umgang mit dem eigenen Sterben?
Do. 25.09.2025 19:30
Essen/Oldenburg
Was bedeutet ein verantwortlicher Umgang mit dem eigenen Sterben?

Unabhängig vom Alter kann jeder Mensch durch Unfall oder schwere Erkrankung plötzlich in eine Situation geraten, in der der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Eine wichtige Frage in dieser Situation ist dann die nach dem Umgang der medizinischen pflegerischen Behandlung - sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Versorgung. Eine Patientenverfügung erleichtert Angehörigen, Ärzten, Pflegenden, begleitenden Diensten, Betreuern oder Gerichten, Entscheidungen zu treffen, die den eigenen Wünschen entsprechen. Eine Vorsorgevollmacht bestimmt eine vertraute Person, die Durchsetzung der Patientenverfügung zu überwachen und umzusetzen.

Kursnummer Es 2401
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Gebühr: 8,50
Vortrag über den Hausnotruf Letzte Wege – Gemeinsame Schritte
Mo. 06.10.2025 15:00
Lohne
Letzte Wege – Gemeinsame Schritte

Am 01.09.2025 informieren die Malteser in einer Infoveranstaltung über den Hausnotruf im Ludgerus-Werk in Lohne. Ein Sturz, ein plötzlicher Schwächeanfall oder Schlimmeres – mit dem Alter steigt die Sorge vor den kleinen oder großen Notfällen im Alltag. Ein unbeschwertes Leben zu Hause ist dennoch möglich – auch wenn aus der Familie oder dem Bekanntenkreis schnelle Hilfe nicht immer verfügbar ist. Mit dem Hausnotruf der Malteser lässt sich der Bedarf, rund um die Uhr, schnell und einfach professionelle Hilfe auf Knopfdruck anfordern. Dazu muss das Telefon nicht immer griffbereit sein: Das kleine, handliche Hausnotruf-Gerät kann unauffällig wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen werden oder auf Wunsch auch als Halskette. In einer Informationsveranstaltung im Ludgerus-Werk in Lohne zeigen die Malteser die einfache Bedienung und die Vorteile des Hausnotrufes und informieren über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen – nicht nur direkt Betroffene, sondern auch Angehörige, die ihren Liebsten durch den Hausnotruf zusätzlich abgesichert wissen wollen. Denn nahezu alle Senioren wünschen sich, im Alter selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Der Malteser Hausnotruf gibt dabei zusätzliche Sicherheit, um für den Fall der Fälle vorzusorgen.

Kursnummer 25-06A09b
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Gebühr: Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erfolderlich
Workshop Patientenverfügung Letzte Wege – Gemeinsame Schritte
Mi. 29.10.2025 16:00
Lohne
Letzte Wege – Gemeinsame Schritte

Wozu eigentlich eine Patientenverfügung? Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, unwiderruflicher oder gar todbringender Erkrankungen. Wir alle – gleich welchen Alters – können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, dem mutmaßlichen Patientenwillen nach zu entscheiden. Doch ohne konkrete Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren. Seit vielen Jahren bietet die Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann.

Kursnummer 25-06A10b
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Gebühr: Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich
Testamentsgestaltung zugunsten von beeinträchtigten Erben (Behinderten- und Bedürftigentestament)
Mo. 03.11.2025 19:00
Damme
(Behinderten- und Bedürftigentestament)

Eltern und Angehörige von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen beschäftigt häufig die Fragen „Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Kann ich ihm überhaupt etwas vererben? Fällt das geerbte Vermögen oder der Pflichtteil sofort an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe?“ In diesem Vortrag werden die Besonderheiten des sogenannten „Behinderten- und Bedürftigentestaments“ erläutert. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Testament, dessen Gestaltung durch höchst richterliche Rechtsprechung abgesichert ist. Durch ein „Behindertentestament“ können Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen auch nach dem Ableben von Eltern oder anderer Personen über das Niveau der Sozialhilfe hinaus versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt damit erhalten und fällt nicht an den Träger der Sozial- bzw. Eingliederungshilfe. Dies gilt auch dann, wenn größere Vermögen vererbt werden. In diesem Vortrag werden die einzelnen erforderlichen Bestandteile eines „Behindertentestaments“ erläutert. Auch werden Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge angesprochen. Wenn Eltern ein „Behindertentestament“ errichten, ist es wichtig, dass sowohl für den Tod des ersten als auch für den Tod des zweiten Elternteils konkrete Regelungen zugunsten des behinderten Kindes getroffen werden, worauf im Vortrag eingegangen wird. Bei richtiger Gestaltung sorgt das „Behindertentestament“ dafür, dass ein Erbe mit Behinderung durch das geerbte Vermögen über das Sozialhilfeniveau hinaus versorgt wird und damit ein zumindest finanziell besseres Leben führen kann, da ein Zugriff des staatlichen Leistungsträgers nicht möglich ist. Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.

Kursnummer 0103
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Gebühr: 10,00
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung Vortrag
Do. 13.11.2025 18:15
Oldenburg
Vortrag

Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patienten- verfügung. Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen Andere für einen entscheiden müssen. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.

Kursnummer 0G02
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Gebühr: 4,00
Erbrecht und Testament Letzte Wege – Gemeinsame Schritte
Sa. 22.11.2025 10:15
Lohne
Letzte Wege – Gemeinsame Schritte

Eine geregelte Erbfolge kann den Familienfrieden erhalten. Jutta Recker-Meyer stellt in ihrem Vortrag die Grundlagen des Erbrechts und Möglichkeiten der Testamentsgestaltung vor.

Kursnummer 25-01A13b
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Gebühr: 5,00
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Di. 25.11.2025 19:00
Damme

Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit – mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Es kann jeden von uns treffen. Den Alltag bewältigen, das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wo werde ich leben, wenn ich in meiner eigenen Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Dies sind schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig befassen sollten. Sicher haben Sie schon einmal von einer Vorsorgevollmacht und auch einer Patientenverfügung gehört. Aber was steckt dahinter? Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, dann setzt das Betreuungsgericht als Unterabteilung des Amtsgerichts für Sie einen Betreuer ein. Selbst nächste Verwandte oder der Ehepartner haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend für den anderen zu handeln und zu entscheiden. Die Person des Betreuers wird vom Gericht bestimmt. Vielen Menschen ist aber der Gedanke, dass ein Fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte, unangenehm. Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens durch eine Vorsorgevollmacht zu ermächtigen, für Sie zu handeln. Mit einer Patientenverfügung, die auch gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht verfasst werden kann, legen Sie persönliche Handlungsanweisungen an Ärzte und Pflegepersonal fest, welche Behandlungen Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Dieser Vortrag möchte Ihnen diese Begriffe „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ inhaltlich näherbringen und geht auch auf den Aspekt ein, in welcher Form eine Vollmacht errichtet werden sollte. Reicht es aus, irgendeinen Vordruck zu unterzeichnen oder macht eine notariell beurkundete Vollmacht Sinn? Was ist eine Betreuungsverfügung und was darf ich vom Bevollmächtigten erwarten? Auf all diese verschiedenen Aspekte geht der Vortrag ein und bietet auch die Möglichkeit, Fragen an den Dozenten zu stellen.

Kursnummer 0104
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Gebühr: 10,00
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18.09.25 03:46:35