Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. B23-117205-82). Termine: 15.12. - 20.12.25, jeweils 07:30 - 13:30 Uhr. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Online- und Präsenzunterricht im Wechsel Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. B26-135113-56). Der Lehrgang umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und findet vom 02.01. - 30.01.2026, montags bis samstags, jeweils von 07:30 - 14:00 Uhr statt. Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum Teil III des Meisterlehrganges vor. Innerhalb des Kurses ist der Erwerb des Zertifikats zum geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (Hwk) möglich. Die Prüfung gliedert sich in drei Handlungsbereiche und einen Wahlpflichthandlungsbereich. Handlungsbereiche sind: · Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, · Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten, · Unternehmensführungsstrategien entwickeln Wahlpflichthandlungsbereiche sind: · Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, · Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, · Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen, · Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: · eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder · eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Der Kurs findet immer sonntags statt. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Wochenendseminar - Online- und Präsenzunterricht im Wechsel Der Lehrgang umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und findet in der Regel samstags von 07:30 - 14:00 Uhr und sonntags von 09:00 - 15:30 Uhr statt und vom 18.05. - 22.05.26 (Kompaktwoche), täglich von 07:30 - 14:00 Uhr. Die Kompaktwoche ist als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz VA-Nr.B26-135114-50 anerkannt. Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum Teil III des Meisterlehrganges vor. Innerhalb des Kurses ist der Erwerb des Zertifikats zum geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (Hwk) möglich. Die Prüfung gliedert sich in drei Handlungsbereiche und einen Wahlpflichthandlungsbereich. Handlungsbereiche sind: · Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, · Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten, · Unternehmensführungsstrategien entwickeln Wahlpflichthandlungsbereiche sind: · Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, · Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, · Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen, · Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: · eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder · eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. B26-135110-40). Termine: 22.06. - 27.06.2026, jeweils von 07:30 - 14:00 Uhr. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Der Kurs findet immer sonntags statt. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Wochenendseminar - Online- und Präsenzunterricht im Wechsel Der Lehrgang umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden und findet in der Regel samstags von 07:30 - 14:00 Uhr und sonntags von 09:00 - 15:30 Uhr statt und vom 07.12. - 13.12.2026 (Kompaktwoche), täglich von 07:30 - 14:00 Uhr. Die Kompaktwoche ist als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz unter VA-Nr. B26-135114-50 anerkannt. Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. Der Lehrgang bereitet auf die Prüfung zum Teil III des Meisterlehrganges vor. Innerhalb des Kurses ist der Erwerb des Zertifikats zum geprüften Fachmann/zur geprüften Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (Hwk) möglich. Die Prüfung gliedert sich in drei Handlungsbereiche und einen Wahlpflichthandlungsbereich. Handlungsbereiche sind: · Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, · Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten, · Unternehmensführungsstrategien entwickeln Wahlpflichthandlungsbereiche sind: · Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, · Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, · Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen, · Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist: · eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf oder · eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung Abweichend davon ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr
Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (VA-Nr. -B26-135110-40. Termine: 14.12. - 19.12.26, jeweils 07:30 - 14:00 Uhr. Es handelt sich um einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung (gem. Ausbildereignungsverordnung) mit anschließender Prüfung vor der Handwerkskammer Oldenburg. Die Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt. Inhalte sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen Die Prüfung erfolgt vor der Handwerkskammer in Oldenburg. zzgl. 300,00 € Prüfungsgebühr

